bis zum 31. März:
montags bis samstags von 9 bis 17 Uhr geöffnet (am Sonntag, 29. März, von 9 bis 13 Uhr geöffnet)
vom 1. April bis Ende November:
montags bis samstags von 9 bis 18 Uhr
sonntags von 9 bis 13 Uhr geöffnet
Ausnahmen:
Osterwochenende:
Karfreitag, 3. April, von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr,
Samstag, 4. April, von 9 bis 18 Uhr, µ
Ostersonntag und Ostermontag (5. und 6. April) von 9 bis 13 Uhr
Feiertage von 9 bis 13 Uhr (1.5., 8.5., 14.5., 25.5., 14.7., 15.8., 1.11., 11.11.)
Die Büros in Colmar und Turckheim bleiben am Donnerstag, den 12. März, ganztägig geschlossen
Bestimmt für das Oberlandesgericht oder dem oberen Tribunal des Reichslandes, dem es im Palast des souveränen Rates zu eng wurde, wurde dieses Gebäude 1906 errichtet. Der Bau begann im Mai 1902 auf dem Gelände des Weinberges der Vereinigung des Garten- und Weinanbaus. Das Gebäude wurde von den Architekten Kuder und Müller im Stil des deutschen Neobarocks entworfen.
Seit der Ankunft des souveränen Rates 1698 ist Colmar die regionale gerichtliche Hauptstadt. Seit der Revolution hatte der obere Gerichtshof, also das Oberlandesgericht, laut der Staatsform einen kaiserlichen und königlichen Gerichtshof. Dem Oberlandesgericht, das mit der Aneignung des Elsass durch Deutschland eingerichtet wurde, folgte 1918 der obere Gerichtshof Elsass-Lorraine, der 1923 wieder zum Oberlandesgericht wurde. Dieses Gericht, das im Elsass das höchste ist, befindet sich heute noch in diesem Gebäude.